Lebhafter Austausch im AMD - Netzwerk
Salzburgs Betriebe diskutierten intensiv über Erste Hilfe und betriebliche Gesundheitsförderung >>
Evakuierungsbeauftragte - Pflicht seit 1. Jänner 2010
Eine Änderung in der Arbeitsstättenverordnung >>
Lebhafter Austausch im AMD - Netzwerk
Salzburgs Betriebe diskutierten intensiv über Erste Hilfe und betriebliche Gesundheitsförderung
Dutzende VertreterInnen von Salzburger Betrieben nützten auch heuer wieder die Gelegenheit zu intensiven Gesprächen beim fünften Netzwerktreffen des AMD Salzburg – Zentrum für gesundes Arbeiten. Der AMD Salzburg lädt jedes Jahr die von ihm betreuten Unternehmen zu diesem Treffen ein und gibt neben dem Ausblick auf neue Entwicklungen und Angebote mit dieser Veranstaltung den Anstoß für die betreuten Betriebe, sich kennen zu lernen und untereinander Erfahrungen auszutauschen.
„Erste Hilfe“, betrachtet aus unterschiedlichen Blickwinkeln, war das Leitthema des Abends. Dazu konnten die Teilnehmenden – je nach Interesse – zwischen drei Workshops auswählen
- Erste Hilfe im Betrieb (Arbeitsmedizinerin Dr. Jacqueline Klinger)
- Psychische Erste Hilfe (Leiterin Arbeitspsychologie Mag. Irene Lanner)
- Evakuierungsbeauftragte (Leiter Sicherheitstechnik Ing. Horst Fackler)
Zu intensiven Diskussionen, eigenen Erfahrungsberichten, Pro- und Contra-Meinungen führte der Vernetzungsteil des Abends in Form eines „World Café“. Die Gäste besprachen eifrig eine deutsche Studie der Techniker-Krankenkasse (2008) „Gesundheit in KMU. Widerstände gegen Betriebliches Gesundheitsmanagement in kleinen und mittleren Betrieben.“
Widerstände gegen ein betriebliches Gesundheitsmanagement aus Sicht der Unternehmen/Geschäftsführung:
- Hohe (Folge-)Kosten
- Keine Zeit, andere Prioritäten
- Keine Gesundheitsprobleme vorhanden
- Kosten stehen nicht im Verhältnis zu Nutzen
- Negatives Image von betrieblicher Gesundheitsförderung
Widerstände aus Sicht der Mitarbeitenden:
- keine Lust, kein Interesse
- Angst vor persönlichem „Imageschaden“
- Angst vor Überforderung
Untereinander versuchten die Gäste Antworten auf die Fragen zu finden, welche Widerstände es diesbezüglich bereits in ihren Betrieben gab oder welche Maßnahmen das Unternehmen bereits gesetzt hat, um diese Widerstände abzubauen. Am häufigsten nannten die Netzwerkerinnen den Faktor Zeit als möglichen Widerstandsgrund, überdies deckten sich die meisten Aussagen mit den Ergebnissen der Studie.
Infostände verschiedener Firmen (Hali Büromöbel GmbH, Dauphin HumanDesign® Group GmbH & Co. KG - Sitzlösungen, Turimed AG - Erste-Hilfe-Produkte) boten den Gästen Gelegenheit, die Produkte näher kennen zu lernen. Weitere Gespräche in gemütlicher Atmosphäre beim abschließenden Buffet ließen ebenfalls viel Raum zum Vernetzten und Austauschen.
Spezielle Angebote des AMD Salzburg für Betriebe zum Thema Erste Hilfe:
Sicherheitstechnik:
- Schulung bzw. Unterweisung zum/zur Evakuierungsbeauftragten (seit 1. Jänner 2010 unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend)
Arbeitsmedizin:
- Erste Hilfe im Betrieb
- Psychotrauma (Hilfe bei traumatischen Erfahrungen, z.B. Banküberfall, Ersthelfende bei tödl. Unfall)
Arbeitspsychologie
- Vortrag „Psychische Erste Hilfe“
- Workshop „Krisenmanagement für Fführungskräfte“
- Workshop „Umgang mit KollegInnen in psychisch schwierigen Situationen“
- Coaching für Mitarbeitende in psychisch belastenden Situationen
- Betrieblicher Notfallplan „Psychische Erste Hilfe“
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Evakuierungsbeauftragte – Pflicht seit 01.01.2010
Eine Änderung in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) verpflichtet Arbeitgebende, ab 01.01.2010 sog. Evakuierungsbeauftragte zu bestellen. Diese alarmieren im Brandfall die Feuerwehr, sind mit der Handhabung von Feuerlöschern vertraut und kontrollieren im Alarmfall, dass alle Arbeitnehmende die Arbeitsstätte verlassen haben.
Falls im Betrieb Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte, eine Brandschutzgruppe oder eine Betriebsfeuerwehr bestellt sind, besteht diese Verpflichtung nicht, da diese dann auch für die genannten Aufgaben des Evakuierungsbeauftragten zuständig sind.
In den meisten Betrieben wird es jedoch erforderlich sein, Evakuierungsbeauftragte zu benennen. Betriebe sind aufgerufen, diese Verpflichtung tatsächlich ernst zu nehmen, sie bezweckt schließlich einen wirksamen Personenschutz im Brandfall.
Im Ernstfall müssen Arbeitgebende mit schwerwiegenden rechtlichen Sanktionen rechnen, wenn durch die unterlassene Bestellung von Evakuierungsbeauftragten MitarbeiterInnen durch einen Brand zu Schaden kommen.
Evakuierungsbeauftragte haben eine verantwortungsvolle Aufgabe, eine entsprechende Unterweisung und Ausbildung ist aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung angeraten.
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